Urteil gegen Rapidshare grossteils aufgehoben
In erster Instanz im März dieses Jahres (Landgericht Köln) wurde der Verfügung der GEMA gegen Rapidshare noch stattgegeben worden.
Rapidshare konnte nun belegen, daß bereits sehr viel unternommen wird (mehr als vom Gesetzgeber vorgeschrieben), um die Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Werken zu unterbinden. Künftig müssen zwar auch Dateien hochgeladene Dateien gesperrt werden, aber nur, wenn diese in Linksammlungen wie z.B. rapidshared.org oder link.io öffentlich zugänglich sind.
Ähnliche Themen:
Rapidshare geht in die 2. Instanz
Supernature legt Berufung gegen das Urteil des LG Hamburg ein
Mit RAPiDSHiT.com kostenlos von Rapidshare laden
Rapidshare mit mehr Tempo
Rapidshare – Downloadlimit umgehen
Rapidshare-Downloads ohne Wartezeit und neuer IP
Polizeihorror gegen Tor Exit Router Betreiber

