Ermittlung von Anschlussinhaber bei P2P-Strafverfahren nicht zulässig

heise.de und gulli:news melden, daß das Amtsgericht Offenburg der dortigen Staatsanwaltschaft untersagt hat, beim Provider eine Anfrage zur Ermittlung der IP-Adresse zuzustellen (”Bagatellkriminalität”, Beschluss vom 20. Juli 2007 Az. 4 Gs 442/07).

Vollständiger Artikel siehe
heise.de und gulli:news
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