Elf Monate Bewährung für FrHr v. Gravenreuth
Elf Monate Bewährung für FrHr v. Gravenreuth
Günter FrHr v. Gravenreuth wurde wegen Untreue zu 11 Monaten auf Bewährung verdonnert.
Da die Staatsanwalt Kassel gegen den bald 60jährigen ermittelt, wird der Münchener Anwalt weiterhin mit Behörden zu haben, genauso ist eine weitere Haftstrafe ohne Bewährung noch offen.
Quelle: heise.de
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